Wir prüfen Ihre Absturzsicherungen (PSA) und Anschlagmittel
Überprüfung und Dokumentation
Ein Fachmann muss einmal jährlich ran
Prüfung von Absturzsicherungen
Wie auch viele andere Teile Ihrer Ausrüstung müssen Absturzsicherungen mindestens einmal jährlich von einem sachkundigen Fachmann überprüft und dokumentiert werden. Das regelt die BGR/GUV-R198 – Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz. Danach ist die Prüfung mindestens 1x jährlich von einem Sachkundigen durchzuführen und zu dokumentieren.
Prüfung von Anschlagmitteln
Ebenso für Anschlagmittel gilt, dass sie nach den gültigen Normen regelmäßig geprüft werden müssen. Das wiederum regelt die BGR 500 – Betreiben von Arbeitsmitteln.
Weisen Ihre Arbeitsmittel Schäden oder Mängel auf oder unterliegen sie Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, müssen diese durch einen sachkundigen Fachmann überprüft werden.
Diese Prüfungen sind ebenfalls mindestens einmal jährlich durchzuführen und zu dokumentieren. Oft wird versucht, dies innerhalb der Firma abzuwickeln. Aber ist der Einsatz eigenen Personals wirklich günstiger? Rechnet man Schulungen, Formularerstellung und Prüfzeit mit, kommt man auf einen erheblichen Kostenaufwand. Und im Ernstfall haften Sie auch dafür. Deshalb übernehmen wir als Profi diese Arbeit unkompliziert für Sie.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen.