Prüfung von Leitern, Tritten und Gerüsten
Leiternprüfung gemäß BGI 694 und BGI 663
Unser Service für Ihre Sicherheit
Sicherheit am Arbeitsplatz ist nicht nur Grundvoraussetzung für erfolgreiches Arbeiten, sondern auch gesetzlich geregelt. So gelten im Bereich von Leitern, Tritten, Gerüsten und ähnlichen Anlagen die Betriebssicherheitsverordnungen BGI 694 und BGI 663. Das bedeutet, dass eine Leiternprüfung durch fachkundiges Personal gemäß diesen Verordnungen durchgeführt werden muss und Leitern, Tritte sowie Gerüste jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft gehören. Denn solche Arbeitsmittel sind beweglich und bergen großes Gefahrenpotential. In bestimmten Fällen können die Prüfintervalle auch an die Betriebsgegebenheit angepasst werden. Eine fachkundige Beratung zu diesen Themen gehört genauso zu unseren Leistungen wie die Prüfung der Arbeitsmittel selbst.
Damit Sie und Ihre Mitarbeiter so wenig Aufwand und Mühe wie nötig haben, bieten wir Ihnen die regelmäßige Überprüfung Ihrer Leitern, Tritte und Gerüste durch unsere Sachkundigen an – ganz einfach und unkompliziert.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen.