Prü­fung von Lei­tern, Trit­ten und Gerüsten

Lei­tern­prü­fung gemäß BGI 694 und BGI 663

Unser Ser­vice für Ihre Sicherheit

Sicher­heit am Arbeits­platz ist nicht nur Grund­vor­aus­set­zung für erfolg­rei­ches Arbei­ten, son­dern auch gesetz­lich gere­gelt. So gel­ten im Bereich von Lei­tern, Trit­ten, Gerüs­ten und ähn­li­chen Anla­gen die Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nun­gen BGI 694 und BGI 663. Das bedeu­tet, dass eine Lei­tern­prü­fung durch fach­kun­di­ges Per­so­nal gemäß die­sen Ver­ord­nun­gen durch­ge­führt wer­den muss und Lei­tern, Trit­te sowie Gerüs­te jähr­lich auf ihren ord­nungs­ge­mä­ßen Zustand über­prüft gehö­ren. Denn sol­che Arbeits­mit­tel sind beweg­lich und ber­gen gro­ßes Gefah­ren­po­ten­ti­al. In bestimm­ten Fäl­len kön­nen die Prüf­in­ter­val­le auch an die Betriebs­ge­ge­ben­heit ange­passt wer­den. Eine fach­kun­di­ge Bera­tung zu die­sen The­men gehört genau­so zu unse­ren Leis­tun­gen wie die Prü­fung der Arbeits­mit­tel selbst.

Damit Sie und Ihre Mit­ar­bei­ter so wenig Auf­wand und Mühe wie nötig haben, bie­ten wir Ihnen die regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung Ihrer Lei­tern, Trit­te und Gerüs­te durch unse­re Sach­kun­di­gen an – ganz ein­fach und unkompliziert.

 

Gern unter­brei­ten wir Ihnen ein indi­vi­du­el­les Ange­bot für Ihr Unternehmen.

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